Was unterscheidet Sie vom Versicherungsvertreter/ Bankberater?
Makler sind nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Ihre Loyalität ist ausschließlich den
Interessen des Kunden geschuldet. Er evaluiert den Markt hinsichtlich der besten Verträge und empfiehlt
einen konkreten Vertragsabschluss. Die Betreuung und Aktualisierung dieser Vertragsverhältnisse
gehört zu seinen Dienstleistungen (§ 34d GewO, § 59 Abs. 3 VVG).
Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger eines Versicherungsunternehmens und steht
damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung (§ 59 Abs. 2 VVG; Quelle: Versicherungsalphabet
(VA), 10. Auflage). Er kann nur die Produktpalette der Versicherungsgesellschaft
anbieten, für die er tätig ist.
Bankberater sind i.d.R. angestellte Mitarbeiter einer Bank oder Sparkasse und dürfen
meist nur die von der jeweiligen Bank oder deren Konzerngesellschaften angebotenen Produkte vermitteln.